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Risikolebens-Versicherung

Hinterbliebenenversicherung

Ihr Einkommen trägt wesentlich zum Wohlstand Ihrer Familie bei? Dann sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Existenz Ihrer Angehörigen auch im schlimmsten Fall so gesichert bleibt, wie sie es heute ist.

Absicherung: die Risikolebensversicherung

Sie dient zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall eines Angehörigen gegen mögliche Belastungen.
Diese Absicherung ist beispielsweise wichtig zur Entschuldung (Restschuld eigengenutzter Immobilie, Konsumkredite und Finanzierungen), bei Selbstständigen und Freiberuflern zur Abdeckung von offenen Steuerzahlungen und anderen Verpflichtungen wie Miete, Pacht und Gehältern.

Eine vorgezogene Auszahlung (zu Lebzeiten!) bei schweren Krankheiten, die i.d.R. zum Tode führen, ist mittlerweile ebenso möglich.

Gesetzliche Witwenrente:
Kürzungen sind geplant! 5,5 Millionen Deutsche beziehen Hinterbliebenenrente. Diese ist zwar schon gering genug, doch weitere Kürzungen sind geplant.

Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. Wird die neue Ehe allerdings geschieden, lebt der alte Rentenanspruch wieder auf.

Bedingungen: Witwenrente bekommt der hinterbliebene Ehegatte, wenn eine rechtsgültige Ehe bestand - eine eheähnliche Lebensgemeinschaft reicht nicht aus.
Weitere Bedingung: Der Verstorbene muss fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Eine Ausnahme von dieser Regel wird nur gemacht, wenn der Tod durch einen Berufsunfall eingetreten ist.
Die "kleine" Witwenrente beträgt 25 %, die "große" Witwenrente 60 % der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte. Die große Witwenrente bekommt, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat. Vor dem 45. Lebensjahr wird sie nur gezahlt, wenn die oder der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder Kinder unter 18 Jahren zu versorgen hat. Hinterbliebene unter 45 Jahren ohne Kinder bekommen nur die kleine Witwenrente.
Für Ehepaare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder Paare, die am 1. Januar 2002 beide unter 40 Jahre alt waren, gibt es nur noch 55 Prozent maximale Hinterbliebenenrente, die kleine Witwenrente wird nur noch für längstens 24 Monate gezahlt.

Auch wenn der Hinterbliebene arbeitet, steht ihm Witwenrente zu: 689,83 Euro brutto kann er dazu verdienen. Was darüber liegt, wird mit 40 Prozent angerechnet und von der Witwenrente abgezogen. Das gilt auch für zusätzliches Einkommen, etwa aus Vermietung und Verpachtung, für Geld aus Kapitallebensversicherungen oder für Aktien- und Zinsgewinne.

Auf die große Witwenrente besteht ein lebenslanger Anspruch, auch wenn der Hinterbliebene selbst in Rente geht. Allerdings wird seine eigene Rente bis auf bestimmte Freibeträge angerechnet.

Empfehlung: Die Bundesregierung plant weitere Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente - Betroffene müssen deshalb schon heute privat vorsorgen.

Hier können Sie eine Berechnung durchführen!

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