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Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist die gefragteste Untersparte der technischen Versicherungen. Durch sie werden Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik versichert. Des Weiteren in den Versicherungsumfang aufgenommen sind sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte sowie Datenträger, die nicht auswechselbar sind und Daten, sofern sie für die Grundfunktion der versicherten Sache erforderlich sind, wie beispielsweise ein Betriebssystem.

Nicht in den Versicherungsumfang der Elektronikversicherung fallen Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel (Toner, Kühl- und Löschmittel, Farbbänder, Werkzeuge). Ebenfalls ausgeschlossen sind Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache ausgetauscht werden müssen (Sicherungen, Lichtquellen, Zubehörteile von Kopiergeräten). Ausgeschlossen sind diese Teile, da eine Elektronikversicherung keine Reparaturversicherung für Verschleißteile ist.

Die Elektronikversicherung tritt ein, wenn es sich um Beschädigungen oder Zerstörungen durch ein unvorhergesehenes Ereignis handelt. Dies ist der Fall wenn ein einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Implosion, Leitungswasser, sonstiges Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sturz, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler vorliegen. Dabei werden die elektronischen Bauelemente aber nur ersetzt, wenn nachweislich eine versicherte Gefahr von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die versicherte Sache eingewirkt hat.

Vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und durch Kernenergie entstanden sind.

Versichert ist jeweils der Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert). Etwaige  Rabatte werden nicht berücksichtigt. Liegt ein Teilschaden vor, dann trägt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung. Ersetzt werden neben den Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe auch Lohnkosten, inklusive der Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten. Des Weiteren in den Versicherungsumfang mit eingeschlossen sind Kosten für die De- und Remontage, Transportkosten und Mehrkosten für Expressfrachten. Liegt ein Totalschaden vor, wird immer der Neuwert ersetzt. Sollte es eine gleichartige Sachen nicht mehr neu zu kaufen geben, was beispielsweise bei Festplatten aufgrund der steigenden Taktfrequenz und Speicherkapazität passieren kann, werden auch bessere und schnellere Neuteile ersetzt.

Die Höhe der Kosten für die Elektronikversicherung richten sich nach der Versicherungssumme. Wir empfehlen Ihnen keine Einzeldeklaration der versicherten Sachen zu vereinbaren, sondern eine pauschale Summe für gleichartige Geräte vertraglich zu vereinbaren.

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