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Betriebs-Inhaltsversicherung

Die Betriebs-Inhaltsversicherung ist auch unter dem Begriff „Inventarversicherung“ bekannt und ist für Betriebe vergleichbar mit der privaten Hausratversicherung. Durch die Inventarversicherung kann z.B. das Büro, das Lager, das Ladengeschäft und der Bestand im Warenlager abgesichert werden. In den meisten Fällen sind Waren fremdfinanziert, sodass ein Verlust bzw. eine Beschädigung zu einer hohen finanziellen Belastung führen kann. Berücksichtigt werden muss an dieser Stelle auch, dass Aufräumarbeiten und ein Ausfall bei einem Schaden ebenfalls mit hohen Kosten zu rechnen ist. Ferner müssen Waren, die nicht zum Betriebsvermögen gehören, ersetzt werden. Dies macht schnell deutlich, wie wichtig die Inventarversicherung für Betriebe ist. Durch sie kann der Bestand des Unternehmens bei einem unvorhersehbaren Schaden gewährleistet werden.

Diese Schäden sind durch die Inventarversicherung abgesichert
Abgesichert sind durch die Inventarversicherung u.a. Schäden durch Raub, Leitungswasser, Sturm, sowie Einbruchdiebstahl und Feuer. Je nachdem wie der Deckungsumfang vereinbart wurde, beinhaltet die Betriebsinhaltsversicherung auch Vermögensschäden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Risiko der Geschäftstätigkeit stehen. In der Praxis sichert die Inventarversicherung dann z.B. laufende Kosten oder einen entgangenen Gewinn ab. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Glasversicherung in die Betriebs-Inventarversicherung mit aufzunehmen.

Das sichert die Inventarversicherung ab
Durch die Inventarversicherung ist das Inventar von Unternehmen versichert und das immer zum Neuwert. Bei einem Schaden werden zudem sonstige Ausgaben, beispielsweise Kosten für die Wiederherstellung von verlorenen und/oder zerstörten Akten und Datenträgern übernommen und auch Aufräumkosten werden ersetzt.

Die Höhe der Versicherungssumme
Sinnvoll ist es die Höhe der Versicherungssumme danach zu wählen, was das Inventar gekostet hat. Anderenfalls riskiert der Unternehmer eine Unterversicherung, sodass der Versicherer im Schadensfall die Schadenzahlung in dem Verhältnis reduzieren kann, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert abweicht.

 

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