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Privat-Haftpflicht-Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben - also Pflicht - ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV) im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht.
Aber was passiert, wenn

* Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen?
* ein Passant auf dem Gehweg stürzt, den Sie hätten streuen müssen?
* Ihre Kinder die Scheibe vom Nachbarn beim Fußballspielen zerstören?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der Dritten einen Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden zufügt. Hier haftet jede Privatperson in unbegrenzter Höhe! Die Vorsorge muss privat erfolgen, soll Ihr Vermögen schützen, aber dieses nicht kosten.

Versichert sind z.B. nicht Vorsatz, (i.d.R.) verliehene, vermietete, verpachtete Sachen. Einschränkungen gibt es bei „deliktunfähigen Kindern“. Empfehlenswert ist die Absicherung von mindestens 3 Mio. Bei größeren Familien sollten mindestens 5 Mio. abgedeckt sein. Das Deckungskonzept von PMBfinanz bietet Ihnen darüber hinaus den Einschluss mehrerer Risiken, welche normalerweise nicht mit versichert sind.

Weitere Varianten der Haftpflichtversicherungen:

Bauherrenhaftpflicht: für Bauherren unermesslich; verunglückt jemand auf dem Baugrundstück - haftet der Bauherr (sogar für verunglückte Kinder, trotz Eltern-Haftungshinweis per Schild seitens des Bauherrn)

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: für Vermieter unermesslich; da diese für Schäden an Dritten haften.

Hier können Sie eine Berechnung durchführen!

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