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KV - Zusatzversicherung

Krankenzusatz

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Auf diese Weise können Sie Ihren Versicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung heben. Die private Krankenzusatzversicherung baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf und ergänzt diese bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen.

Die Beiträge der Krankenzusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich. Sie sind abhängig vom dem gewählten Leistungspaket, Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand.

Mögliche Bestandteile der Krankenzusatzversicherung

Ambulante Behandlung
Mit ambulanten Tarifen können Sie (je nach Gesellschaft) folgende Zusatz-Leistungen versichern:

  • freie Arztwahl
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • die Nutzung von alternativen Heilmethoden
  • ambulante Kuren
  • die sog. ambulante Psychotherapie
  • Leistungen über die der normalen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus

 

Zahnarzt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur maximal 60 % der Kosten. Zudem besteht noch die Einschränkung, dass der Zahnersatz der kassenüblichen Ausführung entspricht. Hochwertige Materialien und einfach nur eine schönere Optik muss der Patient selber zahlen.

Hier kommt die Zahnzusatzversicherung zum Einsatz. Die Leistungen unterscheiden sich (je nach Gesellschaft) zum Teil gravierend. Manche Gesellschaften übernehmen z. B. die Kosten für Inlays vollständig, während bei anderen nur anteilig gezahlt wird.

Auch bei der Höhe der Erstattung gibt es große Unterschiede: zahlt ein Versicherer z.B. "50% der Restkosten", kann das erheblich weniger sein, als bei einem Versicherer, der "30% des Rechnungsbetrages" übernimmt.

Krankenhaus
Nicht ohne Grund bieten Krankenhäuser den Privatpatienten Wahlleistungen an, die einen Klinikaufenthalt ganz wesentlich erleichtern:

  • die Unterbringung: wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer
  • die Behandlung und Pflege: die meisten Tarifen gestatten die freie Arztwahl und gewährleisten somit eine spezielle Behandlung durch den Chefarzt oder durch spezielle Fachärzte
  • die freie Krankenhauswahl: trotz individueller Krankenhauswahl entstehen keine Mehrkosten für z.B. Transport und höhere Pflegesätze.
  • das Krankenhaustagegeld: Erstattung der festgelegten Summe für jeden Tag (vom 1. Tag an, auch Sonn- und Feiertage). Zudem ist bei einigen Versicherern ein alternatives Tagegeld möglich, wenn eine oder alle der versicherten Leistungen nicht genutzt wird

 

Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist eine sehr gute Absicherung für den Krankheitsfall. So kann bestehenden Verpflichtungen wie z.B. die Miete, Autokredite, Hypotheken etc. nachgekommen werden. Besonders interessant ist das Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler, die – sofern sie gesetzlich versichert sind. Dies können durch eine entsprechende Versicherung das Krankentagegeld ab dem 1. Tag erhalten.

Diese Versicherung ist aber auch für Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sinnvoll. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Arbeitnehmer nach den sechs Wochen Krankheit das Krankengeld, bei dem der Höchstsatz aber nur bei 70% des Bruttolohnes (max. 3.825,-€) liegt. Die Krankenkasse zahlt aber nicht mehr als 90% des Nettolohnes als Krankengeld. Für Arbeitnehmer ist es möglich das private Krankentagegeld ab dem 42. Tag zu versichern.

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