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Altersvorsorge

Steuervorteile und staatliche Zuschüsse

Mit Riester- und Rürup-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Ziel ist es, die durch geringere Beitragszeiten und sinkendes Rentenniveau größer werdenden Versorgungslücken bei Angestellten und Selbständigen zu schließen. Der Handlungsbedarf ist groß, denn nach Expertenschätzungen beträgt der durchschnittliche Rentenbetrag schon im Renteneintrittsjahr 2015 nicht mal mehr 50% des letzten Nettoeinkommens. Grundsätzlich gilt: je früher Sie privat vorsorgen, umso besser. Denn der Zinseszins-Effekt belohnt Frühstarter. Außerdem gehen Ihnen so die bei der Riesterrente jährlich ausgeschütteten staatlichen Zuschüsse nicht verloren.

Riesterrente >>> jetzt online berechnen

Seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Berechtigt zum Abschluss einer Riester-Rente sind Arbeiter, Angestellte, Beamte und deren Ehepartner. Dank hoher Steuervorteile und staatlicher Zulagen für Versicherte und Kinder lohnt sich Riester-Sparen vor allem für Familien. Aber auch für Singles niedrigerer Einkommen zahlt sich die Riesterrente aus.

Das Prinzip ist einfach: Wer 4% des Bruttoeinkommens bei einem Höchstbeitrag von 2.100 Euro spart, erhält vom Staat 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern 185 Euro jährliche Zulage pro Kind; für ab 01.01.2008 geborene Kinder sogar EUR 300 p.a.  

Die Beiträge fließen in eine eigens dafür geschaffene Rentenversicherung oder in einen Fondssparplan und werden entsprechend verzinst. Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen kommt individuell eine Steuerersparnis hinzu: So lohnt die Riester-Rente auch für Ehepartner und Singles.

Die Riester-Rente ermöglicht eine Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr und wird lebenslang bezahlt. 30% des angesparten Vermögens können bei Rentenbeginn ausgezahlt werden. Die Beantragung der Zulagen erfolgt einmalig. Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten.

Rürup-Rente >>> jetzt online berechnen

Grundsätzlich kann fast jeder die neue Basisrente nutzen. Doch besonders lohnt sie sich für Selbstständige - für sie ist die Rürup-Rente eine der attraktivsten Möglichkeiten, steuerbegünstigt vorzusorgen.

Die Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen. Das Besondere: Dies gilt auch für zusätzliche Einmalzahlungen! Bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr können steuerwirksam in eine Rürup-Rente einbezahlt werden. Davon ist in jedem Jahr ein gewisser Maximalanteil steuerlich absetzbar (ab 2005 beginnend mit 60% ansteigend um 2% pro Jahr auf 100% in 2025). Als zusätzliche private Rentenversicherung lohnt sich das auch für gut verdienende Angestellte.

Ein flexibler Rentenbeginn (ab dem 60. Lebensjahr möglich), die Möglichkeit zusätzlicher Einmalzahlungen und die optionalen Zusatzbausteine - eine staatlich geförderte Hinterbliebenenrente bzw. die Absicherung der Berufsunfähigkeit - machen die Rürup-Rente zu einem attraktiven Vorsorgeprodukt.

 

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